Merkblatt für Antragsteller
des Regionalbudgets im Landkreis Uckermark
Mit der flächendeckenden Einführung von Regionalbudgets in Brandenburg geht das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) einen innovativen und anspruchsvollen Weg in der Regionalisierung seiner Arbeitsmarktpolitik. Das MASF verfolgt in der ESF-Förderperiode 2007-2013 unter anderem die Ziele, die Effizienz und die Handlungsmöglichkeiten der Akteure am Arbeitsmarkt zu steigern und zu verbessern sowie die sozialen Beziehungen gesellschaftlicher Akteure zu stärken.
Der Landkreis Uckermark erhält mit dem Regionalbudget weitreichende Gestaltungs- und Umsetzungskompetenz. Das MASF erwartet, dass die regionalen Akteure Projekte und Aktionen entwickeln die über den Rahmen der im Sozialgesetzbuch Zweites Buch und Sozialgesetzbuch Drittes Buch kodifizierte Instrumente hinausweisen. Wesentlich für das Regionalbudget ist die Verbindung von Vorhaben der Regionalentwicklung mit Arbeitsförderung. Hierin gewinnt die Landesförderung auch den entscheidenden Mehrwert gegenüber den gesetzlich normierten Eingliederungsleistungen des Amtes zur Grundsicherung.
Regionalisierung von Arbeitsmarktpolitik wird als integraler Bestandteil einer Strategie regionaler Entwicklungspolitik verstanden.
Im Rahmen der Integration des ESF-Förderschwerpunktes „Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen“ in die Strategie regionaler Entwicklungspolitik sind daher mit der Regionalbudgetförderung folgende strategischen Ziele zu erreichen.
Ziele des Regionalbudgets
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Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern
- Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männern
- Anregung von Akteurskooperationen und Netzwerkbildung vor Ort
Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich können Personal- Sach- und Qualifizierungskosten gefördert werden.
Welche Mittel können zur Kofinanzierung genutzt werden?
Die notwendige Kofinanzierung der vom Land bereit gestellten ESF-Mittel kann durch ergänzende Kommunale Mittel, durch Mittel aus dem SGB II (außer Kosten der Unterkunft (§22 SGBII) und einmalige Leistungen im Sinne §23 SGB II), durch Mittel aus dem SGB III und auch private Mittel erfolgen. Mit dem Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Agentur für Arbeit sind die Teilnehmerbezogenen Nachweise der Kofinanzierung abzusichern.
Zur Kofinanzierung der Regionalbudgetprojekte kommen die, zu dem Zeitpunkt wirksamen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Anwendung.
Wer kann eine finanzielle Unterstützung erhalten?
Bezieher des SGB II
Bezieher des SGB III
Nichtleistungsbezieher
Wer entscheidet über eine Förderung?
Über eine Förderung entscheidet der sich eigens dafür konstituierte Lenkungsausschuss, bestehend aus Wirtschafts- und Sozialpartnern.
Bewertet werden die Anträge nach den Kriterien des Projektbewertungsbogen, den Sie auch auf den Seiten des Landkreises unter landkreis.uckermark.de unter der Rubrik Kommunen für Arbeit - Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – Regionalbudget finden.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Koordinierungsstelle Regionalbudget
Frau Ehrhardt, Frau Amlang, Herr Meyer, Herr Holbe
Grabowstraße 18
17291 Prenzlau
Tel. 03984 832152
Fax 03984 832153
Mail um.ksrb@t-online.de
Wie kann man eine finanzielle Förderung beantragen und erhalten?
Sie reichen Ihre Konzeptidee auf dem Projekterfassungsbogen, den Sie auch auf den Seiten des Landkreises unter landkreis.uckermark.de unter der Rubrik Kommunen für Arbeit - Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – Regionalbudget finden, in der Koordinierungsstelle ein. Dabei bietet die Koordinierungsstelle Hilfe und Unterstützung an. Zum konkreten Ablaufverfahren der Fördermittelbeantragung lesen Sie bitte unter Ablauf/Antragsverfahren nach.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zur Koordinierungsstelle Regionalbudget – Frau Ehrhardt, Herrn Meyer oder zur Projektentwicklerin des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – Frau Buchholz auf.