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Antragstellung

Folgendes Ablaufverfahren wurde in Abstimmung mit dem Amt zur Grundsicherung festgeschrieben.

Beratungsverfahren

Die Koordinierungsstelle ist für potenzielle Antragsteller die zentrale Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle. Durch sie werden Informationen zur strategischen Aus­richtung des Regionalbudgets und inhaltliche Beratungen gegeben. Potenzielle Projektantragsteller erhalten auf den Seiten des Landkreises und später über einen Link des Regionalbudgets im Web die erforderlichen Antrags­unterlagen wie beispielsweise den Projekterfassungsbogen, mit dem der Projektantrag in der Koordinierungsstelle eingereicht werden kann.

Alle eingereichten Projekte werden fortlaufend registriert und die Antragsteller erhalten eine Bestätigung zum Eingang des Projektes.

Antragsunterlagen

Zur Antragstellung reichen Sie bitte den Projekterfassungsbogen sowie die Darstellung der Gesamtfinanzierung möglichst per E-Mail bei der Koordinierungsstelle Regionalbudget ein.

Vorbewertung der eingereichten Projekte

Zur inhaltlichen Vorbewertung und Sicherstellung der Kofinanzierung hat die Koordinierungsstelle eine Arbeitsgruppe Regionalbudget eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten die Agentur für Arbeit, das Amt zur Grundsicherung, das Projektteam Kreisentwicklung und die LASA zusammen.

Die Vorbewertung der Projekte erfolgt mittels des Projektbewertungsbogens, den Sie auch auf den Seiten des Landkreises unter landkreis.uckermark.de unter der Rubrik Kommunen für Arbeit - Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – Regionalbudget finden.

Die Antragsteller werden durch die Koordinierungsstelle über das Ergebnis der Vorbewertung informiert und können ggf. Hinweise und Auflagen in die Projektbeschreibung einfließen lassen.